Am 1. Juni 2020 führten wir eine Verordnung ein über: GIS-Richtlinien für den Betrieb des Sanatoriums "Nida-Zdrój" Sp. z o.o. während der SARS-CoV-2-Epidemie in Polen. Im Zusammenhang mit den Aktivitäten, die zur Wiederaufnahme des Betriebs des Sanatoriums Nida-Zdrój unternommen werden, führen wir organisatorische Grundsätze für den Betrieb des Sanatoriums ein, wobei wir die gegenwärtigen, vom Obersten Sanitärinspektor empfohlenen Sicherheitsvorschriften beibehalten. Detaillierte Regeln für den Betrieb des Sanatoriums sind im Anhang Nr. 1 zu dieser Verordnung aufgeführt. Mit der Durchführung der Verordnung sind die Leiter der einzelnen Organisationsabteilungen betraut. Die Verordnung tritt am 1. Juni 2020 in Kraft.
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Nützliche Anweisungen:
"Die Entwicklung von KMU im Świętokrzyski-Verwaltungsbezirk durch professionelle Beratungsdienstleistungen"